Deutscher Kongress für Parkinson und Bewegungsstörungen 2024
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Deutsche Gesellschaft für Parkinson und Bewegungsstörungen e.V. hat CPO HANSER SERVICE mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung beauftragt. Mit der Anmeldung zum Deutschen Kongress für Parkinson und Bewegungsstörungen sowie deren Bestätigung kommt ein Vertrag zwischen den Kongressteilnehmer:innen und der Deutschen Gesellschaft für Parkinson und Bewegungsstörungen e.V. über die Teilnahme an der Veranstaltung sowie an den Fortbildungsveranstaltungen zustande. Dieser Vertrag beruht auf den nachstehenden Allgemeinen Bedingungen.

Teilnahmegebühren für den Deutschen Kongress für Parkinson und Bewegungsstörungen
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenpflichtig. Eine vorgenommene Anmeldung und eine vorgenommene Buchung von Leistungen sind für die Teilnehmer:innen verbindlich. Die Gebühren sind im Voraus zu den genannten Terminen zahlen. Etwaige Bankgebühren gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.

Absage der Teilnahme
Im Falle einer Absage Ihrer Teilnahme am Kongress bis zum 1. März 2024 wird die Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 EUR erstattet. Nach dem 1. März 2024 erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühr. Ihre Absage teilen Sie bitte dem Kongressbüro schriftlich mit.

Programmänderungen
Die Deutsche Gesellschaft für Parkinson und Bewegungsstörungen e.V. behält sich kurzfristige notwendige Programmänderungen vor. Für ausgefallene Vorträge, Fortbildungsveranstaltungen oder Änderungen im Programm kann keine anteilige Erstattung von Teilnahmegebühren erfolgen.

Haftung der Deutschen Gesellschaft für Parkinson und Bewegungsstörungen e.V.
Die Deutsche Gesellschaft für Parkinson und Bewegungsstörungen e.V. ist Veranstalter des wissenschaftlichen Kongresses. Sie haftet im Rahmen der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Haftung – ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund – beschränkt sich auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und vorsätzlichem Fehlverhalten. Die Deutsche Gesellschaft für Parkinson und Bewegungsstörungen e.V. haftet jedoch auch für leichte Fahrlässigkeit, sofern vertragliche Kardinalpflichten verletzt werden.  

Allgemeine Bedingungen nur für Beitragsanmeldung

Symposien
Symposien können von einem Vorsitzenden mit Angabe von maximal vier Referenten angemeldet werden. Vorsitzende und Referenten sind nicht automatisch von der Teilnahmegebühr befreit. Die Vorsitzenden sind verpflichtet, die Referenten fortlaufend zu informieren und das Kongress- und Ausstellungsbüro über Änderungen zeitnah in Kenntnis zu setzen.

Freie Vorträge
Der Referent ist verpflichtet, den von ihm angemeldeten Vortrag auf dem Kongress zu halten. Mit der Anmeldung eines Freien Vortrags erfolgt zugleich die verbindliche Anmeldung des Referenten zur Teilnahme am Kongress. Die Teilnahmegebühr ist zusammen mit der Einreichung eines Redebeitrages zu zahlen. Wird der Beitrag vom wissenschaftlichen Komitee abgelehnt oder wird die Einreichung des Beitrages als Poster empfohlen, ist eine kostenfreie Annullierung der Kongressteilnahme möglich. In diesem Fall wird die vollständige Teilnahmegebühr erstattet. Stimmt der Teilnehmer der Annahme seines Beitrages als Poster zu, bleibt seine kostenpflichtige Teilnahme am Kongress erhalten. Wird ein vom wissenschaftlichen Komitee angenommener Beitrag vom Autor zurückgezogen, bleibt die Anmeldung zum Kongress erhalten und es erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühren.

Poster
Der Erstautor ist verpflichtet, die von ihm eingereichten Poster auf dem Kongress zu präsentieren. Mit der Einreichung der Poster erfolgt zugleich die verbindliche Anmeldung des Autors zur Teilnahme am Kongress. Die Teilnahmegebühr ist zusammen mit der Einreichung des Beitrages zu zahlen. Wird das Poster vom wissenschaftlichen Komitee abgelehnt, ist eine kostenfreie Annullierung der Kongressteilnahme möglich. In diesem Fall wird die vollständige Teilnahmegebühr erstattet. Wird der Beitrag vom Autor nach Annahme durch das wissenschaftliche Komitee zurückgezogen, bleibt die Anmeldung zum Kongress erhalten und es erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühren.

Angabe zu Industriebeziehungen 
Mit der Anmeldung eines Beitrages hat jeder Vortragende und Erstautor eines Posters eine Erklärung über seine Beziehungen zu Industrieunternehmen abzugeben. Das gilt auch für zum Kongress eingeladene Vortragende.

In Übereinstimmung mit der Berufsordnung für Ärzte folgt der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Parkinson und Bewegungsstörungen e.V. der Empfehlung der Bundesärztekammer, alle aktiven Teilnehmer des Deutschen Kongresses für Parkinson und Bewegungsstörungen (Vorsitzende, Vortragende und Posterautoren) aufzufordern, vor Beginn Ihres Vortrages bzw. Ihrer Sitzung eine Erklärung über ihre geschäftlichen, persönlichen und/oder materiellen Beziehungen zu Industrieunternehmen abzugeben.

Hinweise auf Foto- und Videoaufnahmen

Im Rahmen der Veranstaltung werden Bildaufnahmen erstellt. Nachfolgend informieren wir Sie über die Art und Zwecke der Bildaufnahmen, über die Rechtsgrundlagen und Ihre Rechte.

Die Bildaufnahmen können zu den folgenden Zwecken verwendet: Bereitstellung der Aufnahmen für die Teilnehmer; Interne Bilddatenbank, bzw. Bildarchiv; Verwendung im internen Netzwerk (Intranet); Bereitstellung an Sponsoren/ Partner; Präsentation und Bewerbung unser eigenen Leistungen; Hinweise auf weitere und auf ähnliche Veranstaltungen; Unsere eigenen Printmedien und vergleichbaren Publikationen; Werbezwecke; Öffentliche Berichterstattung über die Veranstaltung; Öffentlichkeitsarbeit; Verwendung auf unserer Website; Veröffentlichung in sozialen Medien; Für jedermann zugängliche und nutzbare Bilddatenbank, bzw. Bildarchiv (z.B. Bilddownloadbereich mit einer Medienauswahl für Berichtszwecke); Verwendung durch Presse und Medien.

Rechtsgrundlagen der Aufnahmen: Berechtigte Interessen an der Nutzung der Aufnahmen zu den vorgenannten Zwecken gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f., 85 DSGVO in Verbindung mit §§ 22, 23 KUG.

Aufbewahrungsdauer der Bildaufnahmen: Die Bildaufnahmen werden solange aufbewahrt, wie das zu den vorgenannten Zwecken erforderlich ist. Die Bildaufnahmen können intern unbeschränkt aufbewahrt werden, z.B. zur Sicherung von urheberrechtlichen Rechtsansprüchen durch Nachweis von Originalaufnahmen und darüber hinaus aus Gründen zeitgeschichtlicher Dokumentation. Im Fall der Veröffentlichung, können die Aufnahmen solange publiziert werden, wie die jeweiligen Publikationsträger, Artikel oder Beiträge öffentlich zugänglich sind. 

Hinweise auf Bildaufnahmen Dritter: Bildaufnahmen können auch von den Teilnehmern der Veranstaltung in deren eigener Verantwortung erstellt werden. Wir bitten die Teilnehmer um gegenseitige Rücksichtnahme auf ihre Persönlichkeitsrechte. Während der Veranstaltung können Medienvertreter vor Ort sein und in eigener Verantwortung Bildaufnahmen erstellen.

Ihre Rechte: Sie können Ihr Recht auf Auskunft oder Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung der Fotografien geltend machen und können sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren. Sie können der Verarbeitung von Aufnahmen und Daten, die Sie betreffen jederzeit widersprechen.